Wer auf das Verwaltungsgericht Köln wartet, den bestraft das Leben
Einige Überlegungen zur aktuellen Debatte um ein AfD-Verbot
Der Freiburger Appell sieht dringenden Handlungsbedarf in Sachen AfD-Verbotsverfahren. Bis 2029 sind alle Landtage und der Bundestag neu gewählt. Dann könnte es auch AfD-Minister geben. Wer mit der Stellung eines Antrags warten will, bis das Verwaltungsgericht in Köln über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ entschieden hat, der könnte zu spät kommen. Im Einzelnen können Sie dies dem etwas umfangreicheren und Geduld verlangenden Text entnehmen (hier pdf-Datei zum Download), in dem auch die jeweiligen Quellenangaben verlinkt sind. Der „Appell“ sieht Bundesrat und Bundestag deshalb in der Pflicht, bald einen Verbotsantrag zu stellen. Darüber soll in den nächsten Wochen mit den Abgeordneten und den Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl gesprochen werden.
„Das Grundgesetz meldet sich zu Wort“
Unter dieser Überschrift setzt sich der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) in seinem neuesten Infobrief vom Dezember 2025 mit typischen Argumenten gegen einen AfD-Verbotsantrag auseinander.
Angela Furmaniak
Rechtsanwältin und Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), spricht über juristische Chancen sowie politische Voraussetzungen und mögliche Folgen eines AfD-Verbotsverfahrens.
Anschließend Diskussion mit Freiburger Mitgliedern des Bundestags und Politiker*innen:
Chantal Kopf (MdB Bündnis 90/Die Grünen)
Vinzenz Glaser (MdB Die Linke)
Viviane Sigg (Gemeinderätin und Landtagskandidatin SPD)
Katrin Kern (Gemeinderätin und Landtagskandidatin CDU)
Mitschnitt unserer Veranstaltung vom 28. Oktober 2025
Viele hundert Menschen wollten an der Veranstaltung mit Angela Furmaniak und den Politiker*innen teilnehmen, so dass auch der zweite Hörsaal bald überfüllt war.Den Mitschnitt der Veranstaltung in Bild und Ton findet Ihr hier.
Prof. Dr. Heribert Prantl
Jurist, Autor und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung
Rund 500 Menschen verfolgten in zwei Hörsälen die Rede von Heribert Prantl, in der er engagiert ein Verbot der AfD forderte. Die AfD bekämpfe die Demokratie und den Rechtsstaat des Grundgesetzes. Er verwies auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art.1 des Grundgesetzes, eine Antwort auf die Verbrechen des Faschismus. Die Risiken eines AfD-Verbotsantrages zu scheitern seien bei weitem geringer als die Risiken für die Demokratie, wenn es so weitergehe wie bisher. Gleichzeitig forderte er die Zivilgesellschaft auf, entschieden die politische Auseinandersetzung mit dem Gedankengut der AfD zu führen.
Bei radio dreyeckland kann die Rede nachgehört werden.Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestags, vor allem an die aus unserer Region, an die Mitglieder des Bundesrats, vor allem die Mitglieder der Landesregierung und des Landtags in Stuttgart und an die Mitglieder der Bundesregierung: Treten Sie ein für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Und zwar jetzt! Damit das große Versprechen des "nie wieder Faschismus", nicht schon bald vergessene Geschichte wird.
Freiburg, den 12. April 2025
Fragen & Kontakt an: info@freiburger-appell.de
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