Das juristische Fachgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte – GFF hat ergeben: die AfD ist nachweislich verfassungswidrig.
Veranstaltung Mittwoch, 22. Juli 2026, 19:30 UhrHörsaal 1010, Kollegiengebäude I, Universität Freiburg, Einlass ab 19:00 Uhr
AfD-Verbotsantrag wäre wahrscheinlich erfolgreich
Das GFF-Gutachten und die Folgen
Referentin: Charlotte Eichler, Juristin, Mitglied der GFF-Projektgruppe
Podium: Angela Furmaniak, Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Vereins (RAV), Konstantin Pawlowski, Studis gegen Rechts (SgR), Volker Finke, Freiburger Appell
Moderation: Anne Herrmann, Studentischer Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (AKJ), Mia Unverzagt, Freiburger Appell
Weitere Infos zu der Veranstaltung in den nächsten Tagen auf dieser Website
In den vergangenen Monaten hatten wir mit unseren regionalen Abgeordneten aus dem Landes- und Bundesparlament zur Position ihrer Fraktionen wegen der Formulierung eines AfD- Verbotsantrages gesprochen. Unser Anliegen war es, dass zumindest ein Antrag formuliert wird, damit er dann, wenn politische Mehrheiten absehbar sind, rasch gestellt werden kann. Leider haben sich bislang alle relativ bedeckt gehalten. Durch das Gutachten der GFF gibt es jetzt inhaltliche Unterstützung für die Kräfte in allen demokratischen Parteien, die sich bisher für einen Verbotsantrag ausgesprochen hatten. Daher sind zu unserer Veranstaltung am 22. Juli auch Mandatsträger*innen aller demokratischen Parteien aus der Region eingeladen.
Zehn Fragen und der Versuch von Antworten
Ein Text, der sich mit Bedenken und Einwänden gegen die Stellung eines Verbotsantrags auseinandersetzt, wie sie uns auch in der Diskussion mit Abgeordneten aus der Region begegnet sind. Er soll sachlich fundierte Argumente für die Diskussion um einen AfD-Verbotsantrag liefern (pdf-Download hier). Die Adressen regionaler Abgeordneter aus Bundes- und Landtag finden Sie dort auch. Wir möchten Sie bitten, persönliche Briefe an unsere Bundes- und Landtagsabgeordneten zu schreiben oder sie anzurufen, um sie aufzufordern, sich für die baldige Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen. Anregungen dazu finden Sie unter anderem auch bei GFF-interaktiv.
Wer auf das Verwaltungsgericht Köln wartet, den bestraft das Leben
Einige Überlegungen zur aktuellen Debatte um ein AfD-Verbot
Der Freiburger Appell sieht dringenden Handlungsbedarf in Sachen AfD-Verbotsverfahren. Bis 2029 sind alle Landtage und der Bundestag neu gewählt. Dann könnte es auch AfD-Minister geben. Wer mit der Stellung eines Antrags warten will, bis das Verwaltungsgericht in Köln über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ entschieden hat, der könnte zu spät kommen. Im Einzelnen können Sie dies dem etwas umfangreicheren und Geduld verlangenden Text entnehmen (hier pdf-Datei zum Download), in dem auch die jeweiligen Quellenangaben verlinkt sind. Der „Appell“ sieht Bundesrat und Bundestag deshalb in der Pflicht, bald einen Verbotsantrag zu stellen. Darüber soll in den nächsten Wochen mit den Abgeordneten und den Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl gesprochen werden.
„Das Grundgesetz meldet sich zu Wort“
Unter dieser Überschrift setzt sich der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) in seinem neuesten Infobrief vom Dezember 2025 mit typischen Argumenten gegen einen AfD-Verbotsantrag auseinander.
Angela Furmaniak
Rechtsanwältin und Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), spricht über juristische Chancen sowie politische Voraussetzungen und mögliche Folgen eines AfD-Verbotsverfahrens.
Anschließend Diskussion mit Freiburger Mitgliedern des Bundestags und Politiker*innen:
Chantal Kopf (MdB Bündnis 90/Die Grünen)
Vinzenz Glaser (MdB Die Linke)
Viviane Sigg (Gemeinderätin und Landtagskandidatin SPD)
Katrin Kern (Gemeinderätin und Landtagskandidatin CDU)
Mitschnitt unserer Veranstaltung vom 28. Oktober 2025
Viele hundert Menschen wollten an der Veranstaltung mit Angela Furmaniak und den Politiker*innen teilnehmen, so dass auch der zweite Hörsaal bald überfüllt war.Den Mitschnitt der Veranstaltung in Bild und Ton findet Ihr hier.
Prof. Dr. Heribert Prantl
Jurist, Autor und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung
Rund 500 Menschen verfolgten in zwei Hörsälen die Rede von Heribert Prantl, in der er engagiert ein Verbot der AfD forderte. Die AfD bekämpfe die Demokratie und den Rechtsstaat des Grundgesetzes. Er verwies auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art.1 des Grundgesetzes, eine Antwort auf die Verbrechen des Faschismus. Die Risiken eines AfD-Verbotsantrages zu scheitern seien bei weitem geringer als die Risiken für die Demokratie, wenn es so weitergehe wie bisher. Gleichzeitig forderte er die Zivilgesellschaft auf, entschieden die politische Auseinandersetzung mit dem Gedankengut der AfD zu führen.
Bei radio dreyeckland kann die Rede nachgehört werden.Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestags, vor allem an die aus unserer Region, an die Mitglieder des Bundesrats, vor allem die Mitglieder der Landesregierung und des Landtags in Stuttgart und an die Mitglieder der Bundesregierung: Treten Sie ein für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Und zwar jetzt! Damit das große Versprechen des "nie wieder Faschismus", nicht schon bald vergessene Geschichte wird.
Freiburg, den 12. April 2025
Fragen & Kontakt an: info@freiburger-appell.de
Spendenaufruf
Wir bitten alle, die uns unterstützen wollen, auch Geld zu spenden. Die Pflege der Homepage, Flugblätter, Veranstaltungen, Reisekosten und Spesen für Referenten, das alles kostet Geld. Wir können nicht auf Großspenden aus der Industrie oder auf staatliche Unterstützung zurückgreifen, wie etwa die AfD. So können alle ihre 152 Abgeordneten im Bundestag Diäten von monatlich 11.227,20 € (steuerpflichtig) einstreichen und zusätzlich (steuerfrei) eine Aufwandspauschale von 5.349,59 €, zusammen also 16.576,78 €. Das macht in der Summe monatlich alleine über zwei Millionen Euro.Leider vertreten die Finanzbehörden die Auffassung, dass Vereinigungen wie wir, die konkrete politische Ziele verfolgen, nicht gemeinnützig sein könnten. Politische Bildung sei kein Zweck, der unter den steuerlichen Begriff der Gemeinnützigkeit falle. Spenden an uns sind also steuerlich nicht absetzbar.
Spendenkonto
Freiburger Appell
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
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