Dokumente zur aktuellen Debatte über ein AfD-Verbot und das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (Sommer 2026)
In den Medien hat das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) genauso wie der von über 1.000 Juristinnen unterzeichnete offene Brief des republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins große Beachtung gefunden. In die Debatte um ein AfD-Verbot ist wieder Leben gekommen.
Das 1.572 Seiten starke Gutachten zur Frage der Verfassungsfeindlichkeit der AfD mit noch einmal rund 1.500 Seiten Materialhang hat weit überwiegend eine positive Resonanz gefunden, und zwar auch in der juristischen Fachpresse. Vereinzelte Stimmen aus der Rechtswissenschaft polemisierten gegen das Gutachten. So etwa am 29. Juni in der konservativen Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Dort haben die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven und ihr Assistent Marco Vöhringer den Gutachtern mangelnde Wissenschaftlichkeit vorgeworfen. Sie hätten nur eine Unmenge Material zusammengetragen, ohne diese Fundstücke verfassungsrechtlich nachprüfbar zu bewerten. (Leider hat uns die FAZ-Redaktion die Wiedergabe dieses Artikels nicht gestattet.) Die FAZ-Autoren verschwiegen bei ihrer Kritik, dass das GFF-Gutachten, von zwei namhaften unabhängigen Verfassungsrechtlern im Rahmen einer juristischen Stellungnahme überprüft worden war. Diese Zweitgutachter bescheinigen dem Gutachterteam wissenschaftlich einwandfreie Arbeit und teilen auch die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Gutachtens. Prof. Christoph Möllers tut dies praktisch ohne jede Einschränkung, Prof. Sophie Schönberger mit einer vorsichtigen Kritik zu den Aussagen des Gutachtens bezüglich der Verletzung der Menschenwürde. Möllers war zusammen mit Prof. Christian Waldhoff der Verfahrensbevollmächtigte des Bundesrats im zweiten NPD-Verbotsverfahren (Urteil 2017) und der Bundesregierung gegen die dann in „Heimat“ umbenannte NPD wegen des Entzugs staatlicher Finanzierung (Urteil 2024).
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat dann dieses Gutachten der GFF zum Anlass genommen, am 20.7. mit zunächst 572 Juristinnen und Juristen, mittlerweile sind es über 1000, in einem offenen Brief die die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages aufzufordern, unverzüglich die für einen Verbotsantrag gegen die AfD notwendigen Schritte einzuleiten, bevor es zu spät ist. Die Presse hat genauso wie andere Medien sehr breit berichtet. Die AfD und ihre rechtsradikalen Vorfeldorganisationen haben geschäumt. Die Zeitung "Junge Freiheit" veröffentlichte am 6. August einen Artikel, in dem sie sich über einen angeblichen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot empörte und die Namen der betroffenen Justizangehörigen nannte. In den sozialen Medien folgten Aufrufe zu Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die benannten Richter und Staatsanwälte sowie zur generellen Stellung von Befangenheitsanträgen. Die Neue Richter:innenvereinigung (NRV) hat diese persönlichen Diffamierungen zum Zweck der Einschüchterung scharf kritisiert. Die Methode, durch persönliche Angriffe auf die Boten vom Inhalt der Botschaft abzulenken, dürfe keinen Erfolg haben, fordert die NRV.
Die Zahl der Veröffentlichungen zum GFF-Gutachten und dem offenen Brief des RAV ist kaum überschaubar. Wir haben aus unserer subjektiven Sicht unten einige wichtige Links zusammengestellt. Sie verweisen auf Dokumente, die für das Verständnis der Diskussion nützlich bis unentbehrlich sind. Manche sind auch gar nicht so leicht zu finden.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei den Spenderinnen und Spendern bedanken, die uns aus Anlass unserer letzten Veranstaltung finanziell unterstützt haben. In der Tat gibt es diese Veranstaltungen nicht umsonst und auch die Pflege unserer Website kostet nicht nur ein wenig Arbeit, sondern auch Geld. Über weitere Zuwendungen würden wir uns deshalb sehr freuen.
Freiburger Appell – Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
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Wir wünschen einen fröhlichen Restsommer verbunden mit der Hoffnung, dass der politische Herbst nicht allzu schlimm wird.
Freiburg, den 20. August 2026
Internet Links
25.6.2026: Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): „Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?“
https://afd-gutachten.de/gutachten/einfuehrung/
Juni 2026: Renommierte Zweitgutachter bescheinigen den GFF-Autoren die Ergebnisoffenheit und die strengen wissenschaftlichen Standards des Hauptgutachtens. Prof. Dr. Sophie Schönberger (Freie Universität Berlin):
https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/Gutachten-Prof.-Dr.-Sophie-Schoenberger.pdf
Juni 2026: Prof Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universitär Berlin):
https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/Gutachten-Prof.-Dr.-Christoph-Moellers.pdf
20.7.2026: Offener Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte Vereins (RAV): Über 1.000 Juristinnen und Juristen fordern die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens.
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/mittlerweile-fordern-ueber-1000-juristinnen-und-juristen-die-einleitung-eines-afd-verbotsverfahrens-beim-bundesverfassungsgericht-1284
22.7.2026: Podcast von Deutschland 3000 (ARD) mit dem Projektleiter des Gutachterteams der GFF: „Wie wahrscheinlich ist ein AfD-Verbotsverfahren, Dr. Bijan Moini?“
https://www.youtube.com/watch?v=T7SYWWzavsY
6.8.2026: Angela Furmaniak, Vorstandsvorsitzende des RAV, im Interview mit der Deutschen Welle zum offenen Brief des Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Vereins (RAV)
https://www.youtube.com/watch?v=YlkYY2odoyg
7.8.2026: Podcast „Die Justizreporter*innen“ (ARD-Rechtsredaktion) mit Angela Furmaniak zum offenen Brief des RAV und Rechtsanwältin Roya Sangi zur Zulässigkeit eines Antrags, der ein Verbot beschränkt auf einen Landesverband forderte.
https://www.swr.de/justizreporterinnen/justizreporterinnen-podcast-100.html?mediaId=14b2bd6a-8efc-39db-b23b-0c499fe529d0&
13.8.2026: Presseerklärung der Neuen Richter:innenvereinigung (NRV) zu den Versuchen von AfD Repräsentanten und der rechten Presse Richterinnen und Richter, Staatsanwältin und Staatsanwälte durch persönliche Diffamierung einzuschüchtern.
https://www.neuerichter.de/4495-2/
Veranstaltung vom 22. Juli 2026
Bei unserer dritten Veranstaltung im erneut vollen Hörsaal 1010 der Freiburger Universität haben wir uns mit den Ergebnissen des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte und den Folgen daraus beschäftigt. Grundlage war ein Vortrag der Juristin Charlotte Eichler, die an dem Gutachten mitgewirkt hat.
Fotos: Ulrike Schubert und Marlu Würmell-Klauss
Videomitschnitt unserer Veranstaltung hier.
Tonmitschnitt von Radio Dreyeckland (RDL) hier.
Bericht der Badischen Zeitung als pdf hier.
Wir danken der Universität und RDL für die Zurverfügungstellung der Links zu den Mitschnitten und der Badischen Zeitung für die freundliche Abdruckgenehmigung.
Infos zur Veranstaltung
Das juristische Fachgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte – GFF hat ergeben: die AfD ist nachweislich verfassungswidrig.
Veranstaltung Mittwoch, 22. Juli 2026, 19:30 UhrHörsaal 1010, Kollegiengebäude I, Universität Freiburg, Einlass ab 19:00 Uhr
AfD-Verbotsantrag wäre wahrscheinlich erfolgreich
Das GFF-Gutachten und die Folgen
Referentin: Charlotte Eichler, Juristin, Mitglied der GFF-Projektgruppe
Podium: Angela Furmaniak, Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Vereins (RAV), Konstantin Pawlowski, Studis gegen Rechts (SgR), Volker Finke, Freiburger Appell
Moderation: Anne Herrmann, Studentischer Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (AKJ), Mia Unverzagt, Freiburger Appell
Zehn Fragen und der Versuch von Antworten
Ein Text, der sich mit Bedenken und Einwänden gegen die Stellung eines Verbotsantrags auseinandersetzt, wie sie uns auch in der Diskussion mit Abgeordneten aus der Region begegnet sind. Er soll sachlich fundierte Argumente für die Diskussion um einen AfD-Verbotsantrag liefern (pdf-Download hier). Die Adressen regionaler Abgeordneter aus Bundes- und Landtag finden Sie dort auch. Wir möchten Sie bitten, persönliche Briefe an unsere Bundes- und Landtagsabgeordneten zu schreiben oder sie anzurufen, um sie aufzufordern, sich für die baldige Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen. Anregungen dazu finden Sie unter anderem auch bei GFF-interaktiv.
Wer auf das Verwaltungsgericht Köln wartet, den bestraft das Leben
Einige Überlegungen zur aktuellen Debatte um ein AfD-Verbot
Der Freiburger Appell sieht dringenden Handlungsbedarf in Sachen AfD-Verbotsverfahren. Bis 2029 sind alle Landtage und der Bundestag neu gewählt. Dann könnte es auch AfD-Minister geben. Wer mit der Stellung eines Antrags warten will, bis das Verwaltungsgericht in Köln über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ entschieden hat, der könnte zu spät kommen. Im Einzelnen können Sie dies dem etwas umfangreicheren und Geduld verlangenden Text entnehmen (hier pdf-Datei zum Download), in dem auch die jeweiligen Quellenangaben verlinkt sind. Der „Appell“ sieht Bundesrat und Bundestag deshalb in der Pflicht, bald einen Verbotsantrag zu stellen. Darüber soll in den nächsten Wochen mit den Abgeordneten und den Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl gesprochen werden.
„Das Grundgesetz meldet sich zu Wort“
Unter dieser Überschrift setzt sich der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) in seinem neuesten Infobrief vom Dezember 2025 mit typischen Argumenten gegen einen AfD-Verbotsantrag auseinander.
Angela Furmaniak
Rechtsanwältin und Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), spricht über juristische Chancen sowie politische Voraussetzungen und mögliche Folgen eines AfD-Verbotsverfahrens.
Anschließend Diskussion mit Freiburger Mitgliedern des Bundestags und Politiker*innen:
Chantal Kopf (MdB Bündnis 90/Die Grünen)
Vinzenz Glaser (MdB Die Linke)
Viviane Sigg (Gemeinderätin und Landtagskandidatin SPD)
Katrin Kern (Gemeinderätin und Landtagskandidatin CDU)
Mitschnitt unserer Veranstaltung vom 28. Oktober 2025
Viele hundert Menschen wollten an der Veranstaltung mit Angela Furmaniak und den Politiker*innen teilnehmen, so dass auch der zweite Hörsaal bald überfüllt war.Den Mitschnitt der Veranstaltung in Bild und Ton findet Ihr hier.
Prof. Dr. Heribert Prantl
Jurist, Autor und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung
Rund 500 Menschen verfolgten in zwei Hörsälen die Rede von Heribert Prantl, in der er engagiert ein Verbot der AfD forderte. Die AfD bekämpfe die Demokratie und den Rechtsstaat des Grundgesetzes. Er verwies auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art.1 des Grundgesetzes, eine Antwort auf die Verbrechen des Faschismus. Die Risiken eines AfD-Verbotsantrages zu scheitern seien bei weitem geringer als die Risiken für die Demokratie, wenn es so weitergehe wie bisher. Gleichzeitig forderte er die Zivilgesellschaft auf, entschieden die politische Auseinandersetzung mit dem Gedankengut der AfD zu führen.
Bei radio dreyeckland kann die Rede nachgehört werden.Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestags, vor allem an die aus unserer Region, an die Mitglieder des Bundesrats, vor allem die Mitglieder der Landesregierung und des Landtags in Stuttgart und an die Mitglieder der Bundesregierung: Treten Sie ein für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Und zwar jetzt! Damit das große Versprechen des "nie wieder Faschismus", nicht schon bald vergessene Geschichte wird.
Freiburg, den 12. April 2025
Fragen & Kontakt an: info@freiburger-appell.de
Spendenaufruf
Wir bitten alle, die uns unterstützen wollen, auch Geld zu spenden. Die Pflege der Homepage, Flugblätter, Veranstaltungen, Reisekosten und Spesen für Referenten, das alles kostet Geld. Wir können nicht auf Großspenden aus der Industrie oder auf staatliche Unterstützung zurückgreifen, wie etwa die AfD. So können alle ihre 152 Abgeordneten im Bundestag Diäten von monatlich 11.227,20 € (steuerpflichtig) einstreichen und zusätzlich (steuerfrei) eine Aufwandspauschale von 5.349,59 €, zusammen also 16.576,78 €. Das macht in der Summe monatlich alleine über zwei Millionen Euro.Leider vertreten die Finanzbehörden die Auffassung, dass Vereinigungen wie wir, die konkrete politische Ziele verfolgen, nicht gemeinnützig sein könnten. Politische Bildung sei kein Zweck, der unter den steuerlichen Begriff der Gemeinnützigkeit falle. Spenden an uns sind also steuerlich nicht absetzbar.
Spendenkonto
Freiburger Appell
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